Wettbewerbsrecht

Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind unlautere geschäftliche Handlungen unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.

 

Unlauter handelt z.B., wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.

 

Verstöße gegen Marktverhaltensregeln können kostenpflichtig abgemahnt werden.

 

Häufig abgemahnte Verstöße sind z.B. die Verwendung unwirksamer Vertragsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Verstöße von Onlineshop-Betreibern gegen fernabsatzrechtliche Informationspflichten (z.B. Verwendung einer falschen Widerrufsbelehrung oder Verstöße gegen die Impressumspflicht).

 

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