Verbraucherrecht

Das IT-Recht spielt  im Bereich des Verbraucherrechts eine wichtige Rolle.

 

Privatpersonen sind insbesondere bei Vertragsschlüssen mit Unternehmen über sogenannte "fernabsatzrechtliche Kommunikationsmittel", wie z.B. das Internet oder das Telefon, besonders schutzwürdig. Ihnen wird z.B. in der Regel ein Widerrufsrecht eingeräumt.

 

Im Falle eines sogenannten Verbrauchsgüterkaufs, wenn also ein Verbraucher Ware von einem Unternehmer kauft, gelten ebenfalls verbraucherfreundliche Vorschriften, wie z.B. eine Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate seit Gefahrübergang.

                                                                                 

Weitere Tätigkeitsfelder im Bereich des Verbraucherrechts:

 

- Prüfung/Durchsetzung von Gewährleistungsrechten, insbes.  aus Kaufverträgen

- Vertretung gegenüber Telekommunikationsunternehmen

- Prüfung/Durchsetzung von Ansprüchen nach erfolgter Widerrufserklärung

- Abwehr unberechtigter Forderungen, z.B. aus Abofallen im Internet

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